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ZUTECH

Zukunftstechnologien für kleine und mittlere Unternehmen (ZUTECH)
Programmbeschreibung und Informationen zur Antragstellung

(Stand 17. Januar 2001)

Förderziele

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte Initiativprogramm "Zukunftstechnologien für kleine und mittlere Unternehmen" hat als übergeordnetes Förderziel die Erarbeitung von Lösungen für strukturelle Erneuerungen in der Wirtschaft auf der Basis höherwertiger Technologien. Dies kann sich sowohl auf die Diversifikation vorhandener kleiner und mittlerer Unternehmen als auch auf Unternehmensneugründungen beziehen. Zusätzlich soll das Initiativprogramm zur Sicherung vorhandener und zur Schaffung neuer, zukunftsorientierter Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen beitragen.


Fördergegenstand

Die im Initiativprogramm geförderten Forschungsvorhaben sollen zu Ergebnissen führen, die die technisch- wissenschaftlichen Voraussetzungen für erfolgreiche Entwicklungen von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen bilden können. Förderungsfähig ist auch die Entwicklung moderner Produktions- und Verfahrenstechniken für alle Branchen. Die Forschungsvorhaben sollen den Transfer der Forschungsergebnisse einschließen und der konkreten industriellen Nutzung in kleinen und mittleren Unternehmen dienen. Ausgaben für den Transfer sind zuwendungsfähig, wenn die technische Darstellung der Forschungsergebnisse in Form von Funktionsmustern oder Pilotanlagen Voraussetzung für die konkrete Umsetzung ist.

Die Forschungsvorhaben sollen branchenübergreifende Lösungen in interdisziplinärer Zusammenarbeit ermöglichen.
Forschungsvorhaben sollen sich vor allem mit transfergeeigneten Themen befassen, die sich beispielsweise auf neue Werkstoffe, Nanotechnologie, Mikroelektronik, Photonik, Mikrosystemtechnik, Software, Simulation, Molekularelektronik, Biotechnologie und Informationstechnik beziehen, wodurch andere Themen der industriellen Gemeinschaftsforschung allerdings nicht ausgeschlossen sind.
Das Initiativprogramm ist zunächst auf fünf Jahre befristet und wird im vierten Jahr durch eine unabhängige Institution evaluiert. Das Ergebnis dieser Evaluation wird einer Entscheidung über die Fortführung zugrunde gelegt.


Antragstellung

Die Anträge sollen sich auszeichnen durch technisch-wissenschaftliche Qualität, hohes Potential für Innovationen und strukturelle Erneuerungen in der mittelständischen Wirtschaft sowie gute Eignung der angestrebten Forschungsergebnisse zum Transfer und zur konkreten industriellen Nutzung in kleinen und mittleren Unternehmen.

Dazu werden im Antrag neben den üblichen Angaben Aussagen erwartet über:

  • die technisch-wissenschaftliche Ausgangssituation (ggf. einschließlich bestehender Normen)
  • den Stand der Nutzung der vorgeschlagenen Technologien in den entsprechenden Branchen
  • die bei den vorgesehenen Forschungsstellen bereits vorhandenen und die angestrebten neuen vorhabenspezifischen Kenntnisse
  • das in den angestrebten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen enthaltene Innovations- und Nutzungspotential

Abschätzungen zum möglichen Umfang der industriellen Nutzung ( mit Zeithorizont ) in Form eines bei Kooperationsvorhaben gemeinsamen Verwertungsplanes. Im Verwertungsplan sollten Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein:


Wirtschaftliche Erfolgsaussichten nach Projektende (mit Zeithorizont) z.B. auch funktionale/wirtschaftliche Vorteile gegenüber Konkurrenzlösungen, Nutzen für verschiedene Anwendergruppen/-industrien am Standort Deutschland, Transfer- und Umsetzungsstrategien.

Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten nach Projektende (mit Zeithorizont) z.B. wie die geplanten Ergebnisse genutzt werden können. Dabei ist auch eine etwaige Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Firmen, Netzwerken, Forschungsstellen u.a. einzubeziehen.

Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit für eine mögliche notwendige nächste Phase bzw. die nächsten innovatorischen Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der Ergebnisse.
 
Die vorgenannten Punkte sind als Anregungen für einen Verwertungsplan zu verstehen, nicht jedoch als eine vollständige Aufzählung.
 
Die Finanzierbarkeit der industriellen Umsetzung durch Eigenmittel von Unternehmen oder durch Angebote der öffentlichen Förderung (zum Beispiel aus Fördermaßnahmen wie "Innovationskompetenz", "ERP Innovationsprogramm" oder "Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen" oder Sonderprogrammen für die neuen Bundesländer).
 
Bei Anträgen mit einer beantragten Gesamtzuwendung von mehr als 500.000 Euro und mehr als zwei beteiligten Forschungsstellen ist den Antragsunterlagen ein Konzept zum Projektmanagement beizufügen.
 
Im Vorfeld der Antragstellung ist zu prüfen, ob thematisch verwandte Branchen bzw. Mitgliedsvereinigungen ebenfalls Interesse an dem geplanten Forschungsantrag haben könnten, was dann z.B. über die Vereinbarung einer Kooperation oder über die Mitwirkung im Projektbegleitenden Ausschuss einbezogen werden könnte. Darüber ist bei der Antragstellung zu berichten.

 

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