ZUTECH
Zukunftstechnologien für kleine und mittlere Unternehmen
(ZUTECH)
Programmbeschreibung und Informationen zur Antragstellung
(Stand 17. Januar 2001)
Förderziele
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte Initiativprogramm "Zukunftstechnologien für kleine und mittlere Unternehmen" hat als übergeordnetes Förderziel die Erarbeitung von Lösungen für strukturelle Erneuerungen in der Wirtschaft auf der Basis höherwertiger Technologien. Dies kann sich sowohl auf die Diversifikation vorhandener kleiner und mittlerer Unternehmen als auch auf Unternehmensneugründungen beziehen. Zusätzlich soll das Initiativprogramm zur Sicherung vorhandener und zur Schaffung neuer, zukunftsorientierter Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen beitragen.
Fördergegenstand
Die im Initiativprogramm geförderten Forschungsvorhaben sollen zu Ergebnissen führen, die die technisch- wissenschaftlichen Voraussetzungen für erfolgreiche Entwicklungen von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen bilden können. Förderungsfähig ist auch die Entwicklung moderner Produktions- und Verfahrenstechniken für alle Branchen. Die Forschungsvorhaben sollen den Transfer der Forschungsergebnisse einschließen und der konkreten industriellen Nutzung in kleinen und mittleren Unternehmen dienen. Ausgaben für den Transfer sind zuwendungsfähig, wenn die technische Darstellung der Forschungsergebnisse in Form von Funktionsmustern oder Pilotanlagen Voraussetzung für die konkrete Umsetzung ist.
Die Forschungsvorhaben sollen branchenübergreifende Lösungen in
interdisziplinärer Zusammenarbeit ermöglichen.
Forschungsvorhaben sollen sich
vor allem mit transfergeeigneten Themen befassen, die sich beispielsweise auf
neue Werkstoffe, Nanotechnologie, Mikroelektronik, Photonik, Mikrosystemtechnik,
Software, Simulation, Molekularelektronik, Biotechnologie und
Informationstechnik beziehen, wodurch andere Themen der industriellen
Gemeinschaftsforschung allerdings nicht ausgeschlossen sind.
Das
Initiativprogramm ist zunächst auf fünf Jahre befristet und wird im vierten Jahr
durch eine unabhängige Institution evaluiert. Das Ergebnis dieser Evaluation
wird einer Entscheidung über die Fortführung zugrunde gelegt.
Antragstellung
Die Anträge sollen sich auszeichnen durch technisch-wissenschaftliche Qualität, hohes Potential für Innovationen und strukturelle Erneuerungen in der mittelständischen Wirtschaft sowie gute Eignung der angestrebten Forschungsergebnisse zum Transfer und zur konkreten industriellen Nutzung in kleinen und mittleren Unternehmen.
Dazu werden im Antrag neben den üblichen Angaben Aussagen erwartet über:
- die technisch-wissenschaftliche Ausgangssituation (ggf. einschließlich bestehender Normen)
- den Stand der Nutzung der vorgeschlagenen Technologien in den entsprechenden Branchen
- die bei den vorgesehenen Forschungsstellen bereits vorhandenen und die angestrebten neuen vorhabenspezifischen Kenntnisse
- das in den angestrebten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen enthaltene Innovations- und Nutzungspotential
Abschätzungen zum möglichen Umfang der industriellen Nutzung ( mit Zeithorizont ) in Form eines bei Kooperationsvorhaben gemeinsamen Verwertungsplanes. Im Verwertungsplan sollten Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein:
Wirtschaftliche Erfolgsaussichten nach Projektende (mit
Zeithorizont) z.B. auch funktionale/wirtschaftliche Vorteile gegenüber
Konkurrenzlösungen, Nutzen für verschiedene Anwendergruppen/-industrien am
Standort Deutschland, Transfer- und Umsetzungsstrategien.
Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten nach Projektende (mit Zeithorizont) z.B. wie die geplanten Ergebnisse genutzt werden können. Dabei ist auch eine etwaige Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Firmen, Netzwerken, Forschungsstellen u.a. einzubeziehen.
Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit für eine
mögliche notwendige nächste Phase bzw. die nächsten innovatorischen Schritte zur
erfolgreichen Umsetzung der Ergebnisse.
Die vorgenannten Punkte sind als
Anregungen für einen Verwertungsplan zu verstehen, nicht jedoch als eine
vollständige Aufzählung.
Die Finanzierbarkeit der industriellen
Umsetzung durch Eigenmittel von Unternehmen oder durch Angebote der öffentlichen
Förderung (zum Beispiel aus Fördermaßnahmen wie "Innovationskompetenz", "ERP
Innovationsprogramm" oder "Beteiligungskapital für kleine
Technologieunternehmen" oder Sonderprogrammen für die neuen
Bundesländer).
Bei Anträgen mit einer beantragten Gesamtzuwendung von
mehr als 500.000 Euro und mehr als zwei beteiligten Forschungsstellen ist den
Antragsunterlagen ein Konzept zum Projektmanagement beizufügen.
Im
Vorfeld der Antragstellung ist zu prüfen, ob thematisch verwandte Branchen bzw.
Mitgliedsvereinigungen ebenfalls Interesse an dem geplanten Forschungsantrag
haben könnten, was dann z.B. über die Vereinbarung einer Kooperation oder über
die Mitwirkung im Projektbegleitenden Ausschuss einbezogen werden könnte.
Darüber ist bei der Antragstellung zu berichten.
